Montag, 7. November 2011

Das gesetzliche Rücktrittsrecht und Widerrufsrecht - ist das das gleiche?

Was ist das Rücktrittsrecht? Ist es dem Widerrufsrecht gleich? Was für Wirkungen hat der Rücktritt? Und der Widerruf?

Laut Wikipedia:

"Der Rücktritt führt im deutschen Schuldrecht zu einer Rückabwicklung des Vertrages, sodass empfangene Leistungen zurückgewährt werden müssen. (...) Ein Rücktritt ist nur ausnahmsweise möglich; grundsätzlich sind Verträge wie vereinbart zu erfüllen."

und

"Widerruf bezeichnet die Zurücknahme einer früher gemachten Aussage durch Behauptung des Gegenteils."

Also muss man schon zwischen dem „echten“ Rücktritt und dem Widerruf unterscheiden. Dazu kommt noch das gesetzliche Rückgaberecht in Betracht.
Mehr zu diesem Thema kann man u.a.auf dem Portal GeldmachtSpass.de und auch auf WKO.at finden.

Quelle: de.wikipedia.org 

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