Donnerstag, 23. Mai 2013

Insolvenz in Deutschland

Wer sich für das Thema Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzversteigerung in Deutschland interessiert, wer überlegt, an einer Verteigerung teilzunehmen, oder die Waren aus Konkursverkauf einzukaufen, dann empfehle ich ihm den Artikel "Insolvenz Deutschland" auf dem Portal www.insolvenz.es.
Der Autor beschreibt hier die wichtigsten Themen bzgl. Insolvenz. Am Anfang stellt er mögliche Formen von Insolvenzverfahren in Deutschland, dann informiert er über die Voraussetzungen für die Eröffnung der einzelnen Insolvenzverfahren, auch bespricht Sanierungsverfahren. Außerdem will er die Frage beantworten, was ein Liquidatonsverfahren  ist. Die Leser dieses Artikels erfahren auf jeden Fall viele wertvolle Informationen über Insolvenz  in Deutschland - sehr empfehlenswert.
Hier ein Ausschnitt:
Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder juristischen und natürlichen Person eröffnet werden, auch wenn sie nicht unternehmerisch tätig (sog. Verbraucher) ist.
Erforderlich ist zunächst ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren. Dieser kann von dem Schuldner oder einem Gläubiger gestellt werden. Staatliche Stellen können keinen Antrag stellen. Für Kapitalgesellschaften besteht im Falle der Insolvenz eine Pflicht zur Antragsstellung. Wird sie verletzt, kommt ein Schadensersatzanspruch der Gläubiger in Betracht. Gegebenenfalls macht sich der Schuldner auch strafbar.


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