Montag, 28. Juli 2014

Ein- und Verkauf von Insolvenzwaren, Restposten und Überschüssen



Beschäftigen Sie sich mit dem Ein- und Verkauf von Insolvenzwaren, Restposten und Überschüssen , sind Sie auf der Suche nach den neuen Bezugsquellen und/ oder den neuen Vertriebswegen, dann können Sie die Nutzung der modernen, internationalen Martkplätzen in Betracht ziehen. Dort haben die Großhändler gute Möglichkeit,   den Weg zu ihrem Großhandelsgeschäft vorstellen zu können.
Auf den modernen Plattformen und Portalen B2B können sich unterschiedliche lolale und  globale Import & Export Firmen anmelden, die sich in Herstellung oder/ und Vertrieb von Waren aller Art (z.B. Haushaltswaren und Elektrowerkzeuge für den Heimwerker-Bedarf) spezialisieren.
Jedes Unternehmen, das auch über Überschüsse, Retouren, Auslaufartikel, Lagerretouren etc. auf Dauer verfügen, können sich auf so einem B2B Marktplatz vorstellen/ kurze Beschreibung seiner internationalen Aktivitäten sowie einen Überblick über sein Warenangebot und Dienstleistungen hinzufügen.
Die Interessenten sollen u.a. die  Bedingungen für die Zusammenarbeit mit solchen Firmen beachten. Was für Bedingungen sind das? Es kann hier um folgende Bedingungen für die Auftragsabwicklung bei Ein- und Verkauf von Insolvenzwaren, Restposten und Überschüssen geben:
- Mindestbestellwert beträgt € 15.000,-netto pro Auftrag.
- Lieferung ab Werk Lager
- Vorkasse vor Verladung der Ware
- Die Preise sind netto. Im Bereich Europa verzollt, ohne Mehrwertsteuer, gegen Gebühr
- Auftragsmenge pro Artikel 5 volle Außenboxen.
Bei Interesse würden wir uns freuen, Sie mit detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, entweder
schriftlich oder telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

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