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Dienstag, 13. August 2013

Lagerverkauf Möbel

Die Restpostenhändler, die sich auf die Branche Möbel - Polstermöbel spezialisieren, sind richtige Geschäftspartner für unterschiedliche Outlet-Center,  Möbelgeschäfte, und auch für die Exporteur aus Europa, Afrika und Nahost, die auf der Suche nach Möbeln  in gutem Zustand und zu Großhandels-Preisen sind.
Die Anbieter von Möbel Restposten, auch Outlet Ware, verfügen oft über große Lagerräume, wo verschiedenes Sortiment an Polstermöbeln von Tausende Garnituren mit dem Preisniveau "von Günstig bis Edel – Leder bis Stoff" abholbereit gelagert sind.
Viele Händler, die sich mit dem Restposten Verkauf von Möbeln dauerhaft beschäftigen,  unterscheiden konsequent ihr Sortiment in Neuware (A-Ware, OVP), und aufgearbeitete Ware (auch als erneuert bezeichnet).
Es handelt sich hier u.a. um solche Modelle, die lange Zeit gelagert sind, oder aus den Versandrückläfern kommen, und deswegen unterschiedliche Beschädigungen aufweisen, welche dann schon nicht mehr als A-Ware bezeichnet werden können.
Diese Ware wird von den Restpostenhändlern fachgerecht generalüberholt (aufgearbeitet). Dann sobald Möbel wieder hochwertig sind, werden sie noch von den Fachmännern, die sich in Möbel Branche gut auskennen, geprüft und entsprechend begutachtet. Die Kunden haben dann die Möglichkeit die Schränke, die Sessel, die Tische etc.  ab Lager des Großhändlers in Ruhe anschauen und auch abholen. Solcher direkter Sonderverkauf ab Lager wird auch als Lagerverkauf bezeichnet. Und was heisst Lagerverkauf genau?

Laut Wikipedia:
Lagerverkauf, auch Lagerabverkauf, bezeichnet den Verkauf einer Ware am Ort des Lagers.
Es erfolgt keine Auslieferung, der Kunde muss zu dem Lagerort kommen und (meistens) die Ware selbst abtransportieren. Diese Form des Verkaufs wird bei Sonderangeboten, meist bei Ausverkäufen, Konkursverkäufen oder Lagerräumungen gewählt, bei denen entweder die Zeit zur Auslieferung, meist aber die Marge fehlt, die eine Auslieferung wirtschaftlich noch rechtfertigen würde. Bei Lagerverkäufen gibt es keine Verpflichtung des Lieferanten, eine bestimmte Menge zu liefern. Er liefert nur solange, wie noch Ware vorrätig ist.
Quelle: Lagerverkauf



Donnerstag, 23. Mai 2013

Insolvenz in Deutschland

Wer sich für das Thema Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzversteigerung in Deutschland interessiert, wer überlegt, an einer Verteigerung teilzunehmen, oder die Waren aus Konkursverkauf einzukaufen, dann empfehle ich ihm den Artikel "Insolvenz Deutschland" auf dem Portal www.insolvenz.es.
Der Autor beschreibt hier die wichtigsten Themen bzgl. Insolvenz. Am Anfang stellt er mögliche Formen von Insolvenzverfahren in Deutschland, dann informiert er über die Voraussetzungen für die Eröffnung der einzelnen Insolvenzverfahren, auch bespricht Sanierungsverfahren. Außerdem will er die Frage beantworten, was ein Liquidatonsverfahren  ist. Die Leser dieses Artikels erfahren auf jeden Fall viele wertvolle Informationen über Insolvenz  in Deutschland - sehr empfehlenswert.
Hier ein Ausschnitt:
Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder juristischen und natürlichen Person eröffnet werden, auch wenn sie nicht unternehmerisch tätig (sog. Verbraucher) ist.
Erforderlich ist zunächst ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren. Dieser kann von dem Schuldner oder einem Gläubiger gestellt werden. Staatliche Stellen können keinen Antrag stellen. Für Kapitalgesellschaften besteht im Falle der Insolvenz eine Pflicht zur Antragsstellung. Wird sie verletzt, kommt ein Schadensersatzanspruch der Gläubiger in Betracht. Gegebenenfalls macht sich der Schuldner auch strafbar.


Hier den Artikel weiter lesen.