Dienstag, 13. September 2011

Incoterms - Internationale Handelsklauseln


Incoterms sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Sie wurden von der Internationalen Handelskammer entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt.

Nutzung:
Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der internationalen und nationalen Lieferung von Gütern regeln.
Die Incoterms-Code legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt.

Merkmale:
1) Incoterms geben keine Auskunft bzgl. Wareneigentum (wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht).

2) Incoterms regeln die Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand nicht.

3) Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie werden nur rechtswirksam, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden.
Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt nur bei Einbeziehung in einen Vertrag, wobei Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) freiwillig ist.

Die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010 (7. Revision); die Klauseln werden in zwei Gruppen eingeteilt:

1.Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, welche für jeden Transport und den kombinierten Transport angewendet werden können: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP,
2.Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, welche ausschließlich auf den See- oder Binnenschifffahrtstransport angewendet werden können; FAS, FOB, CFR, CIF.

Die wichtigsten Incoterms:

EXW (Ex Works) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware auf seinem Gelände bereitstellen muss. Für den Verkäufer fallen keine weiteren Kosten oder Risiken an, sodass diese Klausel die verkäuferfreundlichste ist.

FCA (Free Carrier oder Frei Frachtführer). Hier wird ein Ort vereinbart, an dem der Verkäufer die Ware zur Verladung bereitzustellen hat. Sämtliche Kosten und Risiken für den Transport zu diesem Ort trägt er.

CPT (Carriage Paid To oder Frachtfrei). Hier hat der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort zu tragen, das Transportrisiko aber nur bis zur Übergabe an den ersten Frachtführer.

DDP (Delivered Duty Paid oder Geliefert verzollt) ist die verkäuferunfreundlichste Möglichkeit. Hier hat der Verkäufer die gesamten Kosten und Risiken zu übernehmen, die bis zur Übergabe der Ware an den Kunden anfallen.

Quellen:
http://www.betriebsausgabe.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms

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