Mittwoch, 12. Oktober 2011

Frei verkäuflich/ nicht frei verkäuflich - was bedeutet das?


Ware frei verkäuflich - dieser Begriff steht meistens in den Angeboten mit Markenware - er bedeutet, dass die Ware original ist, legal importiert, also bereits in den Bereich der EU eingeführt worden ist und keine weiteren Rechte an der Verbreitung der Ware innerhalb der EU bestehen. Solche Ware soll also auch frei verkaufbar sein.

Eine Bestätigung eines Verkäufers, dass die Ware frei von Rechten Dritter und in der EU frei verkäuflich ist, stellt insofern keinen Schutz vor Abmahnungen dar, wenn der Markeninhaber diese Freistellung nicht autorisierte hat.

Manchmal, um die Markenware auf einem bestimmten Gebiet weiterverkaufen zu dürfen, soll man z.B. die Etiketten entfernen oder schneiden, so wird die Ware schon nicht mehr als Markenware weiterverkauft.

Ware nicht frei verkäuflich - es gibt Einschränkungen im Weiterverkauf der Markenware. Das ist damit verbunden, dass die Markeninhaber in der Regel sg. Lizenzverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen haben, welche die ausschließlichen Rechte an der Marke für bestimmte Länder, auch innerhalb der EU, auf diese Firmen übertragen. Man soll sich genau erkundigen, wo man die Ware veräußern darf (z.B. nur außerhalb Europas, Deutschlands, etc.), um sich gegenüber Abmahnungen durch Konkurrenten zu schützen.

Um solche Abmahnung zu vermeiden , verlangen manche Verkäufer von den Wiederverkäufern eine schriftliche Bestätigung, dass sie die Ware außerhalb eines bestimmten Gebiets verkaufen werden.

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