Montag, 3. Oktober 2011

Neues Widerrufsrecht im Online-Handel

 WICHTIG FÜR ALLE ONLINE-HÄNDLER!

Unternehmer, die ihre Waren oder Dienstleistungen über einen Online-Shop oder telefonisch verkaufen, müssen neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen verwenden. Zum 4. August 2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft getreten.

Durch die Gesetzesänderung muss die seit 2010 geltende Widerrufsbelehrung innerhalb einer Übergangsfrist von drei Monaten, also bis zum 4. November 2011, entsprechend angepasst werden.

In Zukunft kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung (Wertersatz) nur noch verlangen, wenn die Ware in einer Art genutzt wurde, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht und er den Verbraucher über diese Rechtsfolge informiert hat.

Wertersatz für die Nutzung der Sache auf Basis des alten Musters kann aufgrund der fehlenden Information über die Rechtsfolge in diesem unter Umständen nicht mehr verlangt werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist droht dann sogar eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.





Bei Trusted Shops, einem Unternehmen, das Gütesiegel für Online-Shops vergibt, können interessierte Shop-Betreiber ein umfangreiches Whitepaper mit weiteren Detailinformationen zum Thema - inklusive einer Mustervorlage für die korrekte Widerrufsbelehrung - herunterladen.

Neue Muster für die Widerrufsbelehrung sind auch in der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu finden.

Quelle: Sondershäuser Gewerbe & Wirtschaftsverein e.V.

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