Freitag, 14. Oktober 2011

Weiterverkauf von Retourware im Großhandel

Bei Retourware handelt es sich meist um Folgendes:

    1) Artikel mit C-Ware-Qualität, auf die keine Garantie gewährleistet wird,
    2) Artikel mit B-Ware, 1B-Qualität und Ware mit geöffneter Verpackung, die als neuwertig zu klassifizieren  ist,
    3) defekte Geräte und Artikel, die nicht mehr weiterverwendbar sind und entsorgt werden müssen.

Man muss stets im Einzelfall prüfen, ob es sich bei der Retourware um nicht mehr verwendbare Waren handelt oder um noch brauchbare B-Ware oder sogar A-Ware mit geöffneter Verpackung. Auch wenn die Artikel als C-Ware eingestuft werden, d.h. als Produkte, auf die keine Garantie mehr geleistet wird, kann noch ein gewinnbringender Weiterverkauf möglich sein.
Leider gibt es unehrliche Händler in diesem Geschäft, die ungeprüfte Retourware einkaufen, dann entsprechend sortieren, und dann packen sie ausgewählte Ware ohne irgendwelche Qulität (also wirklich total Schrott, oft zerschlagen) wieder in OVP,  um wieder als ungeprüfte Kundenretouren anzubieten.

Man muß also beim Einkauf solcher Waren richtig vorsichtig sein, um große Verluste statt Gewinn nicht zu machen.

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