Donnerstag, 18. August 2011

Import von Spielzeug in EU-Länder - was soll man beachten?




Import von Spielzeug in EU-Länder - viele verschärfte Vorschriften.

Wenn man die Waren für Kinder in EU importieren will, muß man vor allem die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug  beachten. Die neue EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG tritt am 20.Juli 2011 in Kraft. Laut der neuen Vorschriften:

- müssen die Spielzeughersteller dafür sorgen, dass ihre Spielwaren den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2009/48/EG entsprechen.

- dürfen Importeure nur konformes Spielzeug in der EU in den Verkehr bringen. Der Kunde muss die für den Kauf eines Spielzeugs maßgeblichen Warnhinweise vor dem Kauf klar erkennen können, auch bei einem Online-Kauf. Zu den Warnhinweisen zählen alle, den Benutzer einschränkenden Hinweise (z.B. Mindest-, Höchstalter; Einschränkung des Benutzerkreis; usw.).

Die Richtlinie gilt "für Produkte, die offensichtlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden".
Sie legt fest, welchen Sicherheitsanforderungen Spielzeug entsprechen muss, wenn es in der EU hergestellt und/oder verkauft werden soll. Diese Sicherheitsanforderungen betreffen:

- enthaltene chemische Stoffe (es gilt u.a. Verbot von 55 allergieauslösenden Duftstoffen)

- physikalische und mechanische Eigenschaften (u.a. Gefahr des Verschluckens verhindern; Keine Gehörschäden durch Spielzeug)

- Entzündbarkeit sowie elektrische Eigenschaften.

Die Hersteller müssen eine Produktdatei erstellen sowie ein sog. "Konformitätsbewertungsverfahren" durchführen. Wenn mit diesem Verfahren nachgewiesen wurde, dass das Spielzeug den geltenden Anforderungen entspricht, wird die EG-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung angebracht.

Im Zusammenhang damit dürfen nur diese Spielwaren in den Warenverkehr in EU-Länder gebracht werden, die sowohl die oben erwähnte EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung haben.

Hier der Text der neuen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

Quelle: EU-Info.Deutschland

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